Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Platzhalter · noch kein Rechtstext
Diese Seite zeigt nur die Gliederung. Der verbindliche Text wird juristisch erstellt und danach hier eingesetzt. Bis dahin gilt hier nichts als Erklärung, Zusicherung oder Vertragsbestandteil.
Offen: Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (Anlage 2) werden nach Abschluss der Betriebsumgebung beschrieben.
Fragen dazu: kontakt@red-check.de
Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO zwischen der Kundin als Verantwortlicher und Proralis UG als Auftragsverarbeiter.
Gegenstand und Dauer
Was verarbeitet wird, für wie lange, und wie die Verarbeitung mit dem Hauptvertrag zusammenhängt.
Art und Zweck der Verarbeitung
Betrieb der Plattform, Durchführung von Scans, Erzeugung und Aufbewahrung von Berichten, Support.
Art der Daten und Kreis der Betroffenen
Kontaktdaten der Nutzerinnen, Nutzungsdaten, Inhalte der geprüften Websites, soweit sie in Evidenz-Auszüge geraten.
Weisungsrecht
Form der Weisungen, Ansprechpartner, Umgang mit rechtswidrigen Weisungen.
Vertraulichkeit
Verpflichtung der eingesetzten Personen auf Vertraulichkeit.
Technische und organisatorische Maßnahmen
Anlage mit den Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO: Zutritt, Zugang, Zugriff, Weitergabe, Eingabe, Verfügbarkeit, Trennung, Verschlüsselung.
Unterauftragsverarbeiter
Genehmigte Subprozessoren, Verfahren bei Wechsel, Widerspruchsrecht. Die aktuelle Liste steht unter „Subprozessoren“.
Unterstützungspflichten
Mitwirkung bei Betroffenenrechten, Datenschutz-Folgenabschätzung und Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.
Kontrollrechte
Umfang, Ankündigung und Durchführung von Prüfungen.
Löschung und Rückgabe
Was nach Vertragsende mit Artefakten geschieht und welche Nachweise aus rechtlichen Gründen erhalten bleiben.